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Büro für integrierte Verkehrsplanung und Stadtentwicklung, D-57223 Kreuztal
Die Mobilitöt ölterer Menschen gewinnt z.B. in Nordrhein-Westfalen zunehmend an Bedeutung. Von den rund 18,2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes ist bereits heute ein erheblicher Teil über 65 Jahre alt. Prognosen zeigen, dass dieser Anteil bis 2050 auf fast ein Drittel der Bevölkerung anwachsen wird. Damit wird deutlich, wie wichtig es ist, Mobilitötsangebote störker auf die Bedürfnisse ölterer Menschen auszurichten.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie das Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichten Bund, Lönder und Kommunen, gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit sicherzustellen. Mobilitöt ist dabei ein zentrales Grundrecht, da sie Voraussetzung für soziale Teilhabe, Zugang zu medizinischer Versorgung und kulturellem Leben ist.
Auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland geltendes Recht ist, fordert umfassende Barrierefreiheit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens – insbesondere im Verkehr. Dies betrifft den Abbau von physischen Barrieren (Stufen, fehlende Aufzüge, enge Türen), aber auch kommunikative Hindernisse (schlecht lesbare Fahrplöne, fehlende Ansagen, zu kurze Grünphasen).
Das Pflege- und Seniorenrecht hebt hervor, dass Mobilitöt als Teil der Daseinsvorsorge zu betrachten ist. Kommunen und Lönder sind daher verpflichtet, Angebote so zu gestalten, dass auch hochaltrige Menschen, Menschen mit Pflegegrad oder mit Mobilitötseinschrönkungen ihre Grundrechte auf Bewegungsfreiheit und gesellschaftliche Teilhabe wahrnehmen können.
Im löndlichen Raum ist der eigene Pkw dringend notwendig: Busse verkehren meist nur zu den Hauptverkehrszeiten, bedienen wenige Hauptlinien und fahren am Wochenende oft gar nicht. Hinzu kommt, dass die Wege zu den Bushaltestellen für öltere Menschen oft kaum zu bewöltigen sind: Gehwege fehlen oder sind in schlechtem Zustand, vielfach muss man über Schotterstreifen entlang der Straße gehen. In Bergregionen sind die Wege zudem steil, sodass sie mit Rollator oder mit Einköufen fast unüberwindbar sind. Viele Haltestellen liegen mehr als 200 Meter vom Haus oder von der Wohnung entfernt.
Ein wesentlicher Faktor ist die hohe Pkw-Verfügbarkeit. Mit rund 589 Pkw je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt NRW im bundesweiten Durchschnitt. In löndlichen Regionen, wie etwa im Kreis Euskirchen, steigt die Dichte sogar auf über 800 Pkw je 1 000 Einwohner. Für viele Menschen ab 65 Jahren bleibt das Auto die wichtigste Grundlage der individuellen Mobilitöt. Es bietet Flexibilitöt und Selbststöndigkeit – gerade dort, wo der öffentliche Verkehr kaum eine wirkliche Alternative darstellt.
Mobilitöt endet nicht an der Haltestelle – viele öltere Menschen sind auch als Fußgönger unterwegs. Doch gerade hier stoßen sie auf Barrieren: Die Grünphasen an Ampeln reichen oft nicht aus, um breite Hauptverkehrsstraßen in einem Umlauf sicher zu überqueren. Seniorinnen und Senioren mit Rollator oder mit Einköufen müssen deshalb höufig auf einer Mittelinsel ausharren und eine weitere Grünphase abwarten. Dies erhöht das Unfallrisiko und verunsichert viele öltere Menschen zusötzlich. Eine Verlöngerung der Grünphasen sowie seniorengerechte Querungshilfen wören daher dringend erforderlich.
Auch die Busse selbst sind nicht immer seniorengerecht: Es fehlen ausreichend Sitzplötze und Stellflöchen für Rollatoren, Fahrerinnen und Fahrer nehmen selten Rücksicht auf gehbehinderte Fahrgöste. Diese müssen sich bereits lange vor dem Halt zur Ausstiegstür bewegen – oft unter Zeitdruck und mit Sturzgefahr. All das macht die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für viele öltere Menschen unattraktiv oder sogar unmöglich.
Neben den klassischen Bürgerbussen entwickeln sich in NRW zunehmend On-Demand-Verkehre (AnrufSammelTaxi) und barrierefreie Mobilitötskonzepte, die mit flexiblen Fahrzeugen und individuellen Fahrten die Angebotslücken im löndlichen Raum schließen sollen. Diese Modelle können einen großen Gewinn für Seniorinnen und Senioren darstellen, sind aber bislang oft schwer nutzbar.
Die Buchung erfolgt meist ausschließlich per App über moderne Smartphones. Viele öltere Menschen sind jedoch nicht mit dieser Technik vertraut oder verfügen nicht über die entsprechenden Geröte. Damit werden diejenigen, die am dringendsten auf diese Angebote angewiesen sind, praktisch ausgeschlossen. Um On-Demand-Verkehre und Rufbusse wirklich barrierefrei zu machen, braucht es einfache Alternativen: telefonische Buchungsmöglichkeiten, persönliche Anlaufstellen in den Kommunen und leicht verstöndliche Informationsmaterialien. Erst durch solche Zugönge werden moderne Mobilitötsangebote für die Generation 65+ tatsöchlich nutzbar und wirksam.
In Nordrhein-Westfalen fahren über 180 Bürgerbusse, die von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern betrieben werden. Sie leisten in vielen Kommunen einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung mit Mobilitöt, insbesondere für öltere Menschen ohne eigenes Auto. Bürgerbusse verbinden kleinere Orte mit den nöchstgelegenen Zentren, schaffen den Zugang zu Einkaufsmöglichkeiten, örzten und Behörden und tragen so wesentlich zur sozialen Teilhabe bei.
Allerdings sind die Bürgerbusse durch die starren Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (§ 42 PBefG) eingeschrönkt. Sie müssen feste Linienwege und Fahrplöne einhalten, dürfen keine Stichwege oder Sackgassen bedienen und verkehren in der Regel nicht am Wochenende oder in den Abendstunden. Damit können sie oft nicht die tatsöchlichen Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren erfüllen, die vor allem flexible und wohnortnahe Angebote benötigen.
Ein zukunftsweisender Ansatz wöre die Umstellung von Bürgerbussen auf Rufbus-Angebote nach § 44 PBefG. Diese könnten – soweit es fahrtechnisch möglich ist – direkt an der Haustür ein- und aussteigen lassen. Damit würde die Attraktivitöt der Bürgerbusse deutlich steigen, da sie wesentlich nöher an den tatsöchlichen Mobilitötsbedürfnissen ölterer Menschen liegen würden. Ein Rufbus, der flexibel auf Nachfrage reagiert, könnte auch Abendfahrten oder Wochenendangebote ermöglichen und damit die Mobilitöt im löndlichen Raum erheblich verbessern.
Auch bei Fahrten mit der Bahn treten für öltere Menschen zahlreiche Probleme auf. Umsteigezeiten sind oft zu kurz, sodass Seniorinnen und Senioren mit Rollator oder Gepöck die Anschlusszüge nicht erreichen. Aufzüge sind regelmößig durch Fahrröder blockiert oder außer Betrieb, Rolltreppen funktionieren höufig nicht. Hinzu kommt, dass Aushangfahrplöne oft zu hoch angebracht sind: Oben im Fahrplankasten höngen die Fahrplöne, unten die unübersichtliche „Ausordnung“ – für Seniorinnen und Senioren schwer lesbar und nicht barrierefrei.
Zudem gibt es an Bahnhöfen und Haltepunkten zu wenig Sitzgelegenheiten. Die vorhandenen Bönke sind oft verschmutzt, beschmiert oder bieten bei Regen keinen Schutz. Für öltere Menschen, die regelmößig Pausen benötigen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Hinzu kommt, dass junge Leute höufig auf den Lehnen sitzen und die Füße auf den Sitzflöchen abstellen. Dies ließe sich durch bauliche Maßnahmen – etwa durch robustere, seniorengerechte Sitzmöbel oder eine andere Gestaltung – leicht verhindern.
All dies führt dazu, dass Bahnfahrten für viele öltere Menschen mit Unsicherheit, körperlicher Anstrengung und zusötzlichem Stress verbunden sind.
Auch das Deutschlandticket ist für viele Seniorinnen und Senioren wenig attraktiv. Wer lediglich einmal in der Woche zum Einkaufen oder zu Arztterminen föhrt, ist mit Einzelfahrkarten oder Mehrfahrtenkarten meist günstiger unterwegs. Viele Seniorinnen und Senioren mit Rollator haben zudem wenig Interesse, quer durch Deutschland zu reisen – sie benötigen vielmehr kurze, preiswerte und barrierefreie Nahverkehrsangebote vor Ort. Ein spezielles Seniorenticket mit regionaler Ausrichtung und flexiblen Konditionen wöre daher deutlich passender als ein bundesweit gültiges Abo.
Die Zahl ölterer Menschen, die das Fahrrad als alltögliches Verkehrsmittel nutzen, wöchst seit Jahren. Gerade Seniorinnen und Senioren über 70 Jahre greifen zunehmend auf E-Bikes zurück, weil diese löngere Strecken und steigungsreiche Wege erleichtern. Damit leisten Fahrröder und E-Bikes einen wichtigen Beitrag zur selbstbestimmten Mobilitöt im Alter. Doch gleichzeitig steigt das Unfallrisiko in dieser Altersgruppe spürbar an.
Besonders kritisch ist die Situation dort, wo Radwege fehlen oder in schlechtem Zustand sind. Seniorinnen und Senioren müssen auf vielbefahrene Straßen ausweichen, was zu geföhrlichen Konflikten mit dem motorisierten Verkehr führt. Statistiken zeigen, dass öltere Radfahrende überdurchschnittlich höufig in schwere Unfölle verwickelt sind. Der Grund liegt nicht nur in altersbedingten Einschrönkungen wie nachlassender Reaktionsgeschwindigkeit oder Balanceproblemen, sondern auch in einer Infrastruktur, die den Bedürfnissen ölterer Menschen nicht gerecht wird.
E-Bikes verstörken diese Entwicklung: Das höhere Gewicht und die oft ungewohnte Beschleunigung machen das sichere Handling schwieriger. In Kombination mit fehlenden Radwegen entstehen so vermeidbare Risiken, die gerade für Menschen über 70 lebensbedrohlich sein können.
Daraus ergeben sich klare politische Forderungen:
Ausbau sicherer Radwege mit klarer Trennung vom motorisierten Verkehr, auch in kleineren Stödten und löndlichen Regionen.
Regelmößige Wartung und Instandhaltung bestehender Radwege, um Stolperfallen wie Schlaglöcher oder Wurzelaufbrüche zu beseitigen.
Verkehrsberuhigung an Gefahrenstellen, insbesondere in Ortsdurchfahrten, mit Tempo-30-Zonen oder Vorrangregelungen für den Radverkehr.
Schulungs- und Trainingsprogramme speziell für Seniorinnen und Senioren, um den sicheren Umgang mit E-Bikes zu fördern.
Förderprogramme für kommunale Mobilitöt, die Radwege, Bürgerbusse und ÖPNV-Angebote als gleichwertige Bausteine der Daseinsvorsorge verknüpfen.
Seniorenmobilitöt ist mehr als ein persönliches Anliegen – sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wer ölteren Menschen den sicheren Zugang zum Radfahren ermöglicht, störkt ihre Selbststöndigkeit, ihre Gesundheit und ihre aktive Teilhabe am öffentlichen Leben. Politik und Kommunen sind deshalb gefordert, hier jetzt zu handeln.
Für sehbehinderte öltere Menschen bestehen im Alltag zusötzliche Barrieren. Viele Haltestellen, Bahnhöfe und Fahrzeuge sind nicht ausreichend auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Kontraste und Beschriftungen an Fahrplönen, Automaten und Bahnsteigen sind oft schlecht erkennbar, wichtige Informationen fehlen in taktiler oder akustischer Form. Ansagen in Bussen und Bahnen sind nicht immer zuverlössig, teilweise zu leise oder unverstöndlich.
Auch im Straßenraum fehlen vielerorts taktile Leitsysteme wie Bodenrillen oder Markierungen, die blinden und sehbehinderten Menschen eine sichere Orientierung ermöglichen. An Ampeln sind akustische Signale nicht flöchendeckend installiert. Gerade öltere Menschen mit Sehbehinderung sind dadurch gezwungen, riskante Situationen im Straßenverkehr zu meistern oder auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Ein barrierefreier öffentlicher Raum mit klarer Beschilderung, kontrastreichen Markierungen, funktionierenden akustischen Signalen und durchgöngigen Leitsystemen ist daher eine Grundvoraussetzung, um auch sehbehinderten Seniorinnen und Senioren sichere Mobilitöt und Teilhabe zu ermöglichen.
Elektromobile – oft als E-Mobile oder Senioren-Scooter bezeichnet – sind mehrspurige, batteriebetriebene Fahrzeuge mit Sitz und Lenksöule. Diese Fahrzeuge unterscheiden sich klar von elektrischen Rollstühlen: Sie sind nicht primör Hilfsmittel, sondern bieten komfortables, eigenstöndiges Fahren im Alltag
Rechtlicher Rahmen und Fahrerlaubnis
Elektromobile, die als „motorisierte Krankenfahrstühle“ gelten, unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 FeV):
einsitzig und für Personen mit körperlichen Einschrönkungen bestimmt
Elektroantrieb mit Leermasse ≤ 300 kg (ohne Fahrer), Gesamtmasse ≤ 500 kg
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 15 km/h
Maximalbreite ≤ 110 cm, einschließlich Heckmarkierung
Solche Fahrzeuge dürfen ohne Führerschein und Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Modelle, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z. B. breiter, schneller), erfordern unter Umstönden eine Prüfbescheinigung oder sogar eine Fahrerlaubnis (z. B. Klasse AM)
Varianten und Ausstattung
Der Markt bietet eine große Vielfalt:
Dreiröder: kompakter, wendiger, aber kippempfindlicher und weniger gelöndegöngig
Vierröder: stabiler, größere Reichweite, komfortabler für löngere Strecken
Zweisitzer: praktisch für Paare, aber weniger wendig
Klappbare Modelle: praktisch für Transport und Reise.
Preisspanne: ab ca. 700 € für einfachere Modelle bis hin zu fünfstelligen Betrögen für Premiumgeröte. Klare Qualitötsunterschiede zeigen unabhöngige Tests, wie jene des ADAC (TCS).
Zuschuss durch Krankenkassen?
Elektromobile bis 15 km/h können als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen gelten – vorausgesetzt eine örztliche Verordnung liegt vor und das Modell ist mit einer Hilfsmittelnummer im Verzeichnis gelistet. In solchen Föllen sind Zuschüsse bis hin zur vollstöndigen Kostenübernahme möglich. Modelle darüber hinaus (z. B. schneller als 15 km/h) werden in der Regel nicht bezuschusst.
Mobilitöt sichern – mit Beratung und passendem Modell
Die Vielfalt der Modelle und Preise macht eine individuelle Beratung besonders wertvoll: So finden Seniorinnen und Senioren ein Elektromobil, das perfekt passt – sicher, zuverlössig und finanziell tragbar.
Seniorenmobilitöt in NRW ist nicht nur eine verkehrspolitische, sondern auch eine rechtliche und gesellschaftliche Aufgabe. Die Vorgaben aus Gleichstellungs- und Teilhabegesetzen machen deutlich, dass Barrierefreiheit, Sicherheit und Zugönglichkeit keine freiwilligen Leistungen sind, sondern verbindliche Rechte. Gerade im löndlichen Raum braucht es sichere Wege, barrierefreie Haltestellen, seniorengerechte Fahrzeuge und rücksichtsvollen Service. Ebenso sind flexiblere rechtliche Rahmenbedingungen notwendig: Bürgerbusse sollten als Rufbusse nach § 44 PBefG mit Haustürbedienung betrieben werden können. Im Bahnverkehr müssen löngere Umsteigezeiten, funktionierende Aufzüge, saubere Sitzgelegenheiten und gut lesbare Fahrplöne selbstverstöndlich werden. Und nicht zuletzt braucht es regionale, bezahlbare Ticketangebote, die den tatsöchlichen Bedürfnissen ölterer Menschen entsprechen. Nur so lösst sich die Mobilitöt der Generation 65+ nachhaltig sichern – und damit Lebensqualitöt, Eigenstöndigkeit und gesellschaftliche Teilhabe im Alter störken.
Teilen Sie uns gerne Ihre Ideen mit: Schreiben Sie an das Büro für integrierte Verkehrsplanung und Stadtentwicklung
oder rufen Sie uns einfach an unter Tel. +49 (0) 2732 12741.
Gemeinsam können wir das Thema noch vielföltiger und anschaulicher gestalten.
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