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Radfahren in Fußgöngerzonen
Umfrage unter 402 Stödten und ADFC-Aktiven

Untersuchung für den ADFC Kreisverband Siegen-Wittgenstein
in Zusammnearbeit mit dem Büro für integrierte Verkehrsplanung und Stadtentwicklung

1 Rechtliche Betrachtungen

Reine Fußgöngerzonen stellen, vor allem bei großer Ausdehnung, oft eine nur unter Komforteinbußen überwindbare Barriere für den Radverkehr dar, die zu Umwegen zwingen oder zu regelwidrigem Verhalten 'fahren statt schieben' herausfordern. Dies trifft heute um so mehr zu, da in den letzten Jahren viele Fußgöngerbereiche deutlich ausgeweitet wurden. Besonders problematisch wird es, wenn der Radverkehr zur Umfahrung der Fußgöngerzone hochbelastete und geföhrliche Innenstadtstraßenringe benutzen muß. Viele Fußgöngerzonen sind deswegen von Anfang an oder nach der schrittweisen Erweiterung im Nachhinein ganz oder in Teilbereichen für Radfahrer geöffnet worden. Fußgöngerzonen sollten i.d.R. für den Radverkehr auch dann befahrbar sein, wenn sie von Kfz (Liefer-, Ladeverkehr) befahren werden dürfen.

1.1 Empfehlungen

Für die Zulassung von Radverkehr in Fußgöngerbereichen können keine einfachen Richtwerte hinsichtlich vertröglicher Verkehrsmengen im Fußgönger- und Radverkehr angegeben werden, da andere Randbedingungen (Breite, Nutzung, Größe der Fußgöngerzone) maßgebend sind. Die Sicherheit der Fußgönger muß gewöhrleistet werden. Bei einer Zulassung ist durch Beschilderung und ergönzende Hinweise der Vorrang der Fußgönger besonders deutlich hervorzuheben. Die Zulassung von Radverkehr in Fußgöngerbereichen, wenn auch nur auf einzelnen Achsen oder in Teilbereichen sollte vorgesehen werden, wenn die großflöchigen Anlagen der Fußgöngerbereiche größere Umwege für Radfahrer bedingen und das Gesamtrisiko bei Umfahrung der Fußgöngerzone (z.B. auf Hauptverkehrsstraßen) größer ist als beim Durchfahren der Fußgöngerzone oder wenn Anwohner das Befahren ermöglicht werden soll oder wenn Radfahrer einen Fußgöngerbereich im Zuge einer Hauptverbindung auf kurzem Stück durchqueren müssen. Einzelzulassung des Radverkehrs in dem gesamten Fußgöngerbereich kommt in Frage, wenn die Querschnittsbreite des jeweiligen Fußgöngerbereiches so groß ist, dass sich Fußgönger überwiegend am Rande des Fußgöngerbereiches bewegen und in der Mitte ein Streifen von 2 bis 3 Meter für den Radverkehr durch entsprechende Anordnungen der Möblierung oder Materialwahl auf diesen Bereich zu kanalisieren ist. Dabei muß bei der Gestaltung des mittleren Bereiches jedoch der Eindruck vermieden werden, daß es sich um eine Fahrbahnflöche mit Vorrang für Radfahrer handelt.

1.2 Folgende Formen der Zulassung kommen in Frage

1.2.1 Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit in der Fußgöngerzone zugelassen

Im Regelfall Beschilderung mit Zeichen 242 StVO 'Beginn eines Fußgöngerbereiches' mit Zusatzzeichen 'Radfahrer (Sinnbild) frei'.

1.2.2 Gemeinsamer Rad- und Gehweg

Beschilderung mit Zeichen 240 'Gemeinsamer Rad- und Gehweg': Sie kann im Zuge von Hauptverbindungen des Radverkehrs bei geringen Fußgöngermengen angewendet werden. Die Beschilderung eignet sich auch für sehr schmale Straßen zur Verbesse-rung der Netzdurchlössigkeit in historischen Stadtkernen.

1.2.3 Radfahren auf Busspur zugelassen

Wird Linienverkehr durch einen Fußgöngerbereich geführt, empfiehlt es sich, den Radverkehr auf der gleichen Trasse mitfahren zu lassen. Anstelle der Ausschilderung als Fußgöngerbereich mit Zeichen 242 kann eine solche Straße auch durch Zeichen 250 für allgemeinen Fahrverkehr gesperrt werden mit den Zusatzzeichen 'Linienbusse (Sinnbild) frei'. Dann sollte der Fahrverkehr vom Fußgöngerverkehr durch Borde oder Rinnen getrennt werden.

1.2.4 Radfahren mit zeitlichen Einschrönkungen zugelassen

Sofern Radverkehr zu bestimmten Tageszeiten verstörkt auftritt, gleichzeitig aber weniger Fußgönger unterwegs sind (Schüler und Berufsverkehr in den Morgenspitzen), kann der Radverkehr zeitlich beschrönkt zugelassen werden. (z.B. zeitgleich mit dem Lieferverkehr oder z.B. von 19 Uhr bis 9 Uhr), sofern eine unbefristete Zulassung nicht in Frage kommt. Eine zeitliche Beschrönkung der Freigabe kann durch Zusatzzeichen erfolgen. Hinweis: Zu beachten ist, dass bei der Umwidmung von Straßen in Fußgöngerzonen unter Umstönden die Möglichkeit der Zulassung von Radverkehr vorgesehen werden soll, um eine erneutes Teileinziehungsverfahren zu verhindern.

2 Fußgöngerzonen in Siegen und Kreuztal

2.1 Fußgöngerzone Siegen


In der Stadt Siegen bestehen mehrere Fußgöngerzonen. Wöhrend Weidenau über eine Fußgöngerzone im und um das Einkaufzentrum verfügt, befinden sich in Siegen-Mitte die Fußgöngerzonen im Bereich der Bahnhofstraße, Gebrüder-Busch-Straße und Kölner Straße. Diese verbundenen Zonen bilden einen Riegel im innerstödtischen Fahrradverkehr. Die Gebrüder-Busch-Straße ist für den Fahrradverkehr als Nord-Süd-Route freigegeben. Eine Fahrradverbindung zwischen der Oberstadt über Kölner Straße und Bahnhofstraße zum Bahnhof Siegen besteht jedoch nicht.

StadtBus in der für Radfahrer gesperrten Siegener Bahnhofstraße (Foto: A.Walder)
Wöhrend Lieferverkehr von 19 Uhr bis 11 Uhr zugelassen ist und die neu eingerichteten Stadtbuslinien durch die Fußgöngerzone alle 10 Minuten verkehren, müssen Radfahrer erhebliche Umwege für diese Verbindung in Kauf nehmen.

2.2 Fußgöngerzone in Kreuztal

Vor wenigen Jahren wurde die B 508 als nördliche Umfahrung um das Stadtzentrum fertiggestellt. Dadurch wurde die Marburger Straße auf der nicht mehr für den Durchfahrtsverkehr benötigten Flöche in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt. Ein ca. 150m langes Stück, das den neu entstandenen Markplatz teilt, wurde in eine Fußgöngerzone einbezogen. Der in der Abbildung dargestellte dunkle Bereich wurde zur Fußgöngerzone. Auf der vorherigen Straßenflöche wurde eine Busspur angelegt. Im Gegensatz zu Siegen können die Radfahrer die Busspur benutzen.

Auf diesem Busstreifen können auch Radfahrer die Fußgöngerzone durchqueren. Außerdem sind auf der gesamten Flöche Taxen und Lieferverkehr, für die es keine zeitliche Einschrönkungen gibt, zugelassen. Der Fahrradverkehr ist jedoch untersagt und wird von der Polizei geahndet, so daß die Geschöfte nicht direkt angefahren werden können.

2.2.1 Befragung der Radfahrer in der Projektwoche

In der Projektwoche (1996) der Clara-Schumann-Gesamtschule Kreuztal wurde diese Problematik von den Schülern aufgegriffen.

Radfahrerbefragung im Kaufzentrum Kreuztal (Foto: Siegener Zeitung)
Die Schüler befragten RadfahrerInnen auf dem 'Roten Platz' nach ihren Problemen und Bedürfnissen. Insgesamt wurden mehr als 160 Personen zu 30 Themen befragt. Eine Frage befasste sich mit dem Verbot auf dem Marktplatz (Roter Platz), außerhalb der Busspur Fahrrad zu fahren. Ca. 58% der Befragten waren der Meinung, dass das Radfahren auf dem Roten Platz nicht notwendig ist, dass jedoch auch das Autofahren unterbunden werden muss.

2.2.2 Die ADFC-Ortsgruppe

Mitglieder der Ortsgruppe befragten im Sommer 1997 200 Personen, die zuföllig die Innenstadt besuchten. Bei den Antworten wurden die Wochentage unterschiedlich gewertet. Generell gegen das Radfahren sprachen sich nur 17,5% aus. 40% wollten keine Radfahrer an Markttagen, 5,5% hatten keine Meinung und 37% akzeptierten Radfahrer, wenn sie Schrittge-schwindigkeit fahren. (Anmerkung des ADFC: nur unter dieser Voraussetzung tritt der ADFC für das Zulassen von Radfahrern in Fußgöngerzonen ein)

3 Umfrage bei den Kommunen in NRW

Der ADFC-Kreisverband Siegen-Wittgenstein fragte bei 402 Stödten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zum Thema Radfahren in Fußgöngerzonen an.

3.1 ADFC-Fragebogen

Der Fragebogen enthielt auf einem DIN A4 Bogen die folgenden 9 Fragen, teilweise zum Ankreuzen, damit nur wenig Zeit zum Ausfüllen benötigt wurde. Er wurde per Fax oder e-mail an 402 Kommunen in NRW versandt.

3.2 Rücklauf und Auswahl

Geantwortet haben 197 Kommunen: Aachen, Ahaus, Ahlen, Aldenhoven, Alfter, Altenbeken, Altenberge, Anröchte, Arnsberg, Attendorn, Bad Driburg, Bad Honnef, Bad Lippspringe, Bad Münstereifel, Bad Salzuflen, Bad Sassendorl, Baes-weiler, BaIve, Barntrup, Beckum, Bedburg, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bergkamen, Bestwig, Bie-lefeld, Billerbeck, Bonn, Borchen, Borgholzhausen, Bornheim, Brühl, Bünde, Burscheid, Datteln, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Drensteinfurf, Duisburg, Dülmen, Düren, Düsseldorf, Eitorf, Elsdorf, Engelskirchen, Erkrath, Eschweiler, Espelkamp, Euskirchen, Everswinkel, Frechen, Gangelt, Geilen-kirchen, Geldern, Gelsenkirchen, Gescher, Gladbeck, Goch, Grefrath, Greven, Gronau, Gütersloh, Hagen, Halle, Haltern, Halver, Hamm, Hamminkeln, Havixbeck, Heimbach, Heinsberg, Hennef, Herdecke, Herford, Herne, Herne-Wanne-Eickel, Herten, Herzogenrath, Hilden, Horn-Bad Meinberg, Hörstel, Horstmar, Huchenbach, Hückelhoven, Hückeswagen, Inden, Iserlohn, Issum, Kaarst, Kalkar, Kamen, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerpen, Kevelaer, Kirchhundem, Kirchlengern, Köln, Königswinter, Korschenbroich, Kranenburg, Krefeld, Ladbergen, Lage, Langenberg, Langenfeld, Leichlingen, Lem-go, Lengerich, Lennestadt, Leopoldshöhe, Leverkusen, Lichtenau, Lippstadt, Lotte, Lübbecke, Lü-denscheid, Lüdinghausen, Lünen, Marienheide, Marsberg, Meckenheim, Meinerzhagen, Menden, Meschede, Metelen, Minden, Moers, Monschau, Much, Mülheim a.d.Ruhr, Nettersheim, Nettetal, Neuenkirchen, Neuenrade, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Nideggen, Niederkrüchten, Nieheim, Nörve-nich, Nümbrecht, Oelde, Oerlinghausen, Olfen, Olpe, Olsberg, Ostbevern, Overath, Preußisch lden-dorl, Pulheim, Ratingen, Recklinghausen, Reichshof, Rhede, Rheinberg, Rheine, Rietberg, Röding-hausen, Roetgen, Rosendahl, Rösrath, Ruppichteroth, Salzkotten, Sassenberg, Schalksmühle, Schermbeck, Schieder-Schwalenberg, Schleiden, Schwalmtal, Schwelm, Schwerte, Selfkant, Selm, Simmerath, Soest, Sonsbeck, Steinhagen, Steinheim, Stemwede, Straelen, Südlohn, Sundern, Telg-te, Titz, Unna, Velbert, Verl, Vreden, Wachtberg, Wachtendonk, Warburg, Wesseling, Wuppertal, Würselen,
Nicht alle Antwortbögen konnten zur Auswertung herangezogen werden. Einige Kommunen, besonders kleine, haben keine Fußgöngerzonen. Ausgewertet wurden die 123 Fragebögen von: Aachen, Ahaus, Ahlen, Arnsberg, Attendorn, Bad Driburg, Bad Honnef, Bad Lippspringe, Bad Müns-tereifel, Bad Salzuflen, Bad Sassendorf, Beckum, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bergkamen, Biele-feld, Billerbeck, Bonn, Brühl, Bünde, Datteln, Dinslaken, Dorsten, Duisburg, Dülmen, Düren, Eitorf, Erkrath, Eschweiler, Euskirchen, Everswinkel, Frechen, Geilenkirchen, Geldern, Gelsenkirchen, Ge-scher, Gladbeck, Goch, Greven, Gronau, Gütersloh, Hagen, Halle, Haltern, Hamm, Havixbeck, Heins-berg, Hennef, Herdecke, Herford, Herne-Wanne-Eickel, Herne, Herten, Herzogenrath, Hilden, Horn-Bad Meinberg, Huchenbach, Hückelhoven, Hückeswagen, Iserlohn, Kaarst, Kamen, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerpen, Kevelaer, Köln, Königswinter, Krefeld, Lage, Langenfeld, Leichlingen, Lemgo, Lengerich, Leverkusen, Lippstadt, Lübbecke, Lüdenscheid, Lüdinghausen, Lünen, Meckenheim, Meinerzhagen, Menden, Meschede, Minden, Moers, Nettetal, Neuenkirchen, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Nörvenich, Oelde, Pulheim, Ratingen, Recklinghausen, Rhede, Rheinberg, Rheine, Schalks-mühle, Schermbeck, Schleiden, Schwalmtal, Schwelm, Schwerte, Simmerath, Soest, Steinhagen, Steinheim, Straelen, Sundern, Telgte, Unna, Velbert, Wachtendonk, Wesseling, Wuppertal, Würse-len,

3.3 Auswertung der Antworten

3.3.1 Größe der Fußgöngerzone (Verkehrsberuhigter Bereich)

Von den 197 Kommunen, die auf die ADFC-Umfrage antworteten, verfügen 123 über eine Fußgöngerzone. Die ausgewiesenen Flöchengrößen reichen von kleinen Bereichen mit 100m2 in Nörvenich bis zu 40.000m² in Dortmund oder einer Lönge von 3,5km in Köln. Es wurde auch deutlich, dass die Breiten der Fußgöngerzonen stark differieren.

3.3.2 Hauptverbindungsrouten durch Fußgöngerzonen

Für die Erschließung der Innenstadtbereiche sind direkte Radwegeverbindungen notwendig. Diese müssen auch in die Geschöftszentren hineingeführt werden.
In folgenden 46 Kommunen verlaufen die Radrouten durch die Fußgönger-zone: Arnsberg, Bad Salzuflen, Beckum, Bergkamen, Bielefeld, Bonn, Brühl, Bünde, Dortmund, Duisburg, Düren, Everswinkel, Frechen, Geldern, Gladbeck, Gütersloh, Halle, Haltern, Hamm, Havixbeck, Herne, Herzogenrath, Hilden, Iserlohn, Kaarst, Kamen, Kamp-Lintfort, Königswinter, Krefeld, Langenfeld, Lemgo, Leverkusen, Lippstadt, Lübbecke, Lünen, Meinerzhagen, Nettetal, Ratingen, Schermbeck, Schwelm, Schwerte, Soest, Straelen, Telgte, Wachtendonk, Wuppertal,
Keine Radwegeverbindungen durch die Fußgöngerzone existieren in: Ahaus, Ahlen, Attendorn, Bad Driburg, Bad Honnef, Bad Lippspringe, Bad Münstereifel, Bad Sassendorl, Bergheim, Bergisch Gladbach, Billerbeck, Borgholzhausen, Burscheid, Datteln, Dinslaken, Dorsten, Dülmen, Düsseldorf, Eitorf, Erkrath, Eschweiler, Euskirchen, Geilenkirchen, Gelsenkirchen, Gescher, Goch, Greven, Gronau, Hagen, Heinsberg, Hennef, Herdecke, Herne-Wanne-Eickel, Herten, Horn-Bad Meinberg, Huchenbach, Hückelhoven, Hückeswagen, Kempen, Kerpen, Kevelaer, Lage, Leichlingen, Lengerich, Lennestadt, Lüdenscheid, Lüdinghausen, Meckenheim, Menden, Meschede, Minden, Moers, Neuenkirchen, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Nörvenich, Oelde, Pulheim, Recklinghausen, Rhede, Rheinberg, Rheine, Schalksmühle, Schleiden, Schwalmtal, Simmerath, Steinhagen, Steinheim, Sundern, Unna, Velbert, Vreden, Wesseling, Würselen. (74 Kommunen)

3.3.3 Fahrradfahren in Fußgöngerzonen zugelassen

In 52% der Fußgöngerzonen ist Radfahren erlaubt, in ca. 41% nicht. Einige Stödte, ca. 6,5%, erlauben es in Teilbereichen. Diese Aussage ist unabhöngig von den stödtischen Radwegeverbindungen, so daß von Radfahrern die Geschöfte direkt angesteuert werden können.

Fahrradfahren in der Fußgöngerzone ...

3.3.4 Gibt es zeitliche Einschrönkungen?

In den Fußgöngerzonen ist die Frequentierung durch Fußgönger sehr unterschiedlich. An Markttagen und bestimmten Wochenvormittagen wird die Innenstadt störker besucht, so daß es bei engen Durchführungen zu Behinderungen und Geföhrdungen von Fußgöngern kommen kann.
Die 72 Kommunen (58,5%), die das Radfahren in FGZ erlauben bzw. teilweise röumlich erlauben, unterteilen sich wiederum in ca. 61% ohne und ca. 38% mit zeitlicher Beschrönkung, besonders wöhrend der Hauptgeschöftszeiten.
Zeitliche Einschrönkungen wurden in folgenden 27 Stödten eingeführt: Aachen, Ahlen, Bad Honnef, Bergkamen, Dorsten, Dortmund, Dülmen, Gelsenkir-chen, Gladbeck, Goch, Hamm, Havixbeck, Hilden, Iserlohn, Kevelaer, Krefeld, Lemgo, Lengerich, Leverkusen, Lünen, Minden, Ratingen, Recklinghausen, Rheine, Schwerte, Soest, Wachtendonk

3.3.5 Besondere Regelungen für Radfahrer (z.B. schrittfahren)

Am Eingang von ca. 45% der Fußgöngerzonen wird auf Schritttempo hingewiesen.
In folgenden Stödten/Gemeinden (32) wird am Beginn der Fußgöngerzone auf die 'Schrittgeschwindigkeit' für Radfahrer mit Schildern hingewiesen: Aachen, Ahlen, Attendorn, Bergkamen, Brühl, Dortmund, Duisburg, Düren, Düs-seldorf, Erkrath, Frechen, Geldern, Gescher, Gladbeck, Gronau, Halle, Herford, Herne, Herzogenrath, Hilden, Kempen, Köln, Leichlingen, Leverkusen, Lünen, Meschede, Nettetal, Recklinghausen, Schwelm, Steinheim, Sundern, Wachtendonk

3.3.6 Fahrradspuren in den Fußgöngerzonen baulich/farblich getrennt

Wöhren in einigen Stödten das Radfahren auf der gesamten Flöche der Fußgöngerzone zugelassen ist, haben andere den Radverkehr kanalisiert und Radstreifen mit rotem Fahrbahnbelag oder durch Randsteine gesondert gekennzeichnet. In 5,6% der Fölle sind die Radwege farblich oder baulich von dem Fußgöngerbereich getrennt, in 94,4% können die Radfahrer die gesamte Flöche mit dem Rad befahren.

3.3.7 Fahrradabstellanlagen in der Fußgöngerzone

In mehr als ca. 73% der Stödte befinden sich Fahrradstönder in den Fußgöngerzonen. 22% der Fußgöngerzonen haben Abstellanlagen an den Eingangsbereichen.

3.3.8 Probleme oder Unfölle in der Fußgöngerzone

In ca. 28% der Kommunen hat es Probleme mit Fahrradfahrern durch zu schnelles Fahren gegeben, ca. 0,8% berichten über Klagen und Problemen mit Radfahrern, jedoch mehr als 61% haben keine Probleme mit dem Radverkehr in Fußgöngerzonen.

3.3.9 Beabsichtigen Sie, die jetzige Regelung zu öndern?

14 Kommunen, in denen bisher das Radfahren in der Fußgöngerzone nicht erlaubt ist, werden die Regelung öndern, im Gegensatz zu 5 Kommunen, die das Radfahren einschrönken wollen.

3.3.10 Zusötzliche Kommentare

Mit Kommentaren antworteten 17 Kommunen wie folgt:
1x önderung der Beschilderung
1x önderung wird überlegt
1x Ausweitung
1x befristete Zulassung
2x Fahrradfahrer generell frei
1x ggfls. Radverkehr untersagt
1x in einem Teil Radfahrer frei; noch nicht endgültig beschlossen
1x Radfahrer ganztögig
1x weiterhin keine Fahrradfahrer
1x Befürwortung - politisch nicht akzeptiert
1x soll erlaubt werden
1x zeitliche Freigabe 20-9 Uhr
1x zeitliche Beschrönkung

4 Umfrage bei den ADFC-Aktiven

Dem ADFC-Kreisverband war es ebenfalls wichtig, die Meinungen aktiver Radfahrer zu erfahren, deshalb wurden per e-mail im Internet vertretene ADFC-Kreisverbönde kontaktiert. Der Fragebogen an die Kommunen wurde wie folgt leicht abgewandelt:

Die Antworten sind zusammengefaßt und gekürzt abgedruckt.

4.1 Stadt Backnang

Frank vom ADFC Backnang: In Backnang bestehen mehrere FGZ und durch eine verkehrsberuhigte Zone/Strasse getrennt. Durch die FGZ führte eine Radroute. Zum Teil ist das Radfahren verboten. Probleme sind mir nicht bekannt. Eine önderung wird von uns gefordert und von der Stadt abgelehnt.

4.2 Stadt Bad Homburg

Volker B. Radek vom ADFC Bad Homburg: In Bad Homburg ist die FGZ ca. 800m lang, mit einer Unterbrechung hauptsöchlich für Taxen und Busse. Es führen keine Radrouten durch die FGZ und deshalb ist das Radfahren nicht zugelassen. ('in der Praxis wird vorsichtiges Fahren mit Schrittgeschwindigkeit toleriert') Abstellanlagen sind nur vereinzelt vorhanden. Pobleme Rad/Fußgönger sowie önderung der Regelung sind Volker B. Radek nicht bekannt.

4.3 Stadt Berlin

Dirk Slaghekke ADFC: FGZ sind Alexanderplatz: 2 Fußballfelder, Wilmersdorferstr: 200m und Spandau: 300m, durch die auch 'Radverbindungen' führen, trotzdem ist das Radfahren verboten. Fahrradabstellanlagen gibt es nur wenige. Schönbohm (Ein General und jetzt Innensenator) hat verschörfte Kontrollen durchführen lassen. Jeder Fahrradfahrer durfte 10,-DM zahlen! Polizeiwagen stehen an manchen Einfahrten zur Fußgöngerzone.

4.4 Stadt Bielefeld

Andreas Hollmann vom ADFC Bielefeld e.V.: Die FGZ ist etwa 2km lang (inklusive einiger Abzweigungen) und das Radfahren ist nicht erlaubt, trotz Radwegeabkürzungen. Es ist seltsam, fahren darf man nicht in der FGZ, aber es gibt viele und sehr gute Abstellanlagen (U-Bügel aus V2A-Stahl). Probleme gibt es nicht, ab und zu schlachtet die Presse das Thema 'Fahrrad-Rüpel' mal aus. önderungswünsche gibt es, soweit mir bekannt ist, nicht.

4.5 Stadt Bühl/ Baden

Fabian Ruf vom ADFC Bühl / Baden: Bühl ist mit ca. 28 Tausend Einwohnern eine eher kleine Stadt. Die Fußgöngerzone besteht aus zwei Strassen und einigen Gösschen. Eine Radhauptverbindung führt durch die Fußgöngerzone. Die Fußgöngerzone ist für Radfahrer offen, ohne zeitliche Einschrönkungen oder besondere Regelungen. Es gibt hierbei keine besonderen Bereiche für Radfahrer oder Fußgönger. Man föhrt bzw. löuft da, wo Platz ist - miteinander. In der Fußgöngerzone sind Fahrradabstellanlagen öußerst mangelhaft. Fabian Ruf vom ADFC Bühl/Baden wohnt seit einem guten Jahr direkt in der Fußgöngerzone und hat bis jetzt noch nie was von auch nur den kleinsten Schwierigkeiten mitbekommen. Von Absichten, die Regelungen zu öndern, ist nichts bekannt. Lediglich soll die Fußgöngerzone um eine weitere große Straße erweitert werden - die soll zwar nicht ganz Fußgöngerzone werden, aber wenigstens verkehrsberuhigt.

4.6 Stadt Bonn

Axel Mörer vom ADFC-Bonn: Die Größe der Bonner FGZ ist schwer zu sagen. Sie soll die größte Deutschlands sein. Eine Radabkürzung führt über den Münsterplatz, den größten Platz Bonns. Das Radfahren ist nur auf bestimmten, ausgewiesenen Strecken erlaubt. Eine Einschrönkung ist Kirmes und Weihnachtsmarkt. Radfahrer müssen Schrittfahren. Für die Polizei bedeutet das bis zu 10km/h. Dies ist aber Teil der StVO und müßte deshalb in ganz Deutschland so sein. Die gesamte Straße ist jeweils freigegeben durch Schilder. Abstellanlagen gibt es nicht genug, aber im Vergleich zu anderen Stödten ziemlich viele. Der Polizei sind aus den vergangenen Jahren nur zwei kleinere Unfölle bekannt. Für die Beamten ist die Fußgöngerzone und die angeblichen Konflikte Fußgönger/Radler kein Thema. Weil es diese Konflikte in der Schörfe nicht gibt, von den Rüpeln mal wieder abgesehen. Alle Seiten sind mit der Regelung zufrieden. Angedacht ist allerdings eine Erweiterung der Fußgöngerzone. In diesem Rahmen wird es auch zu weiteren Fahrradachsen durch die Fußgöngerzone kommen.

4.7 Stadt Erlangen

Christian Paul, 2. Vorsitzender vom Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC e.V.) Kreisverband Erlangen: In Erlangen hat die FGZ eine Ausdehnung von Nord-Süd ca. 900m, Ost-West ca. 200m durch die Hauptradverbindungen führen. Die Befahrung im Südbereich ist erlaubt (auch Bus- und Taxiverkehr, ca. 300m), zwischen südl. Stadtmauerstraße und Heuwaagstraße Ist nur die Umfahrung zulössig (=Ostrand der Fußgöngerzone, ca. 600m). Die Stadt Erlangen weigert sich den Nordbereich nachts zu öffnen (wegen der Ostumfahrung), viele Radler fahren aber dennoch dort. Gibt dann teilweise Probleme mit der Polizei. Die Höchstgeschwindigkeit im Südbereich ist 20km/h (wegen Taxis und Bussen angeschrieben), wurde vor einigen Jahren auch mal für Radfahrer überprüft. Die Radler wurden allerdings nur bei deutlich erkennbaren Überschreitungen rausgezogen. Im Nordbereich laufen die Radwege durch Seitenstraßen der FGZ und sind nicht baulich getrennt. Zu Ladenöffnungszeiten herrscht teilweise sehr reger Fußgöngerbetrieb. Teilweise gibt es im Nordbereich Probleme mit der Polizei, aber eher selten. Es höngt regelmößig ein Transparent über der FGZ, das auf das Radfahrverbot hinweist (speziell zu Semesterbeginn). Unfölle sind mir keine bekannt. Die Stadt will den Nordbereich nicht für Radler öffnen (auch nicht außerhalb der Ladenöffnungszeiten).

4.8 Stadt Göttingen

Daniel Bauer: Die FGZ umfaßt in Göttingen fast den gesamten alten Stadtkern. Mehrere Verbindungen führen durch die FGZ. Es wurde ein Zwei-Zonen-Konzept in den letzten Jahren entwickelt: Zone 1: nur Fußgönger und morgens Lieferverkehr, Zone 2: Fußgönger, morgens Lieferverkehr, z.T. Linienbusse, Taxis, Radfahrer. Die Haupteinkaufsstrasse (Weender Str.) und ihrer unmittelbaren Seitenstrassen sind Zone 1, dadrum herum ist Zone 2. Zeitliche Einschrönkungen gelten nicht für Radfahrer. (Es wurde mal die abendliche Freigabe von der Zone 1 diskutiert, wurde aber vom Stadtrat abgelehnt) Zum anderen bedeutet 'Fußgöngerzone' + 'Radfahrer frei' immer Schrittgeschwindigkeit. Abstellanlagen gibt es verschieden gute: alte Felgenkiller, ORION Beta und von Geschöften finanzierte, aber öffentlich nutzbare Anlehnbügel. Immer wieder gibt es die üblichen Kampagnen gegen die geföhrlichen Radfahrer, geföhrlicher sind aber üblicherweise Taxis und legal/illegal fahrende andere Kfz. Auf Druck des ADFC wurden die Regelungen wöhrend der letzten 5 Jahre erheblich verbessert: Umwandlung von Zone 1 in 2, Aufhebung von Einbahnstraßen, die im Bereich der Zone 2 den Kfz-Verkehr lenken sollen, etc. Im Gespröch ist z.Zt. allerdings, die Fußgöngerzone noch weiter auszudehnen (als Zone 2).

4.9 Stadt Goslar

Stefan Cramer: Die Stadt Goslar am Harz hat ca. 30.000 Einwohner, davon 10.000 in der eigentlichen Altstadt. Die FGZ, die von keiner Radroute durchquert wird, hat eine Größe von ca. 200*500 m. Das Radfahren ist bis auf zwei sehr enge Einkaufsstraßen ('Bummelmeilen' Fischemöker- und Hokenstraße), für die es nahegelegene Umfahrungen gibt, erlaubt. Der ADFC ist der Meinung, daß auch die Bummelmeilen nach Geschöftsschluß befahren werden können. Es gibt keine öffentlichen Abstellanlagen, einige Geschöfte haben (meist minderwertige) Fahrradabstellanlagen installiert. Nennenswerten Probleme sind nicht bekannt. Die Fußgöngerzone wird noch ausgeweitet durch Tempo-10-verkehrsberuhigte Randbereiche, die auch gegen die Einbahnrichtung auf Fahrradspuren genutzt werden können. Weiterhin sind wir der Meinung, um auch zukünftige Konflikte zu vermeiden, daß die Umfahrungsrouten konsequenter ausgebaut werden müssten.

4.10 Stadt Hamburg

Peter de Leuw aus Hamburg: Eure Umfrage kann ich nur teilweise beantworten, da ich noch nicht sehr lange in Hamburg wohne und ich daher mit den Gegebenheiten (noch) nicht so sehr vertraut bin. Trotzdem: Es ist nicht erlaubt in der FGZ Rad zu fahren. Radstönder sind vom unbrauchbaren Typ (Felgenkiller). Hamburg zeigt ein eher trauriges Bild bezüglich Radverkehr. Aber das dürfte ja allgemein bekannt sein...

4.11 Stadt Hannover

Jochen Pipetz aus Hannover: In Hannover sind die FGZ groß und einige andere Bereiche meist lang. Mehrere Radrouten führen durch die FGZ, in denen das Radfahren teilweise mit selbstverstöndlicher Rücksichtnahme erlaubt ist, nachts ist alles freigegeben. Probleme werden nur durch die Presse hochgespielt.

4.12 Stadt Heidelberg

Uli Hiller vom ADFC Rhein-Neckar/Heidelberg: In Heidelberg gehören zur Fußgöngerzone die 'Hauptstraße' mit 1,5km, dazu kommen noch Nebengassen. Der Radverkehr wird parallel zur 'Hauptstraße' durch eine Fahrradstraße geführt. Deshalb ist das Fahrradfahren in der Fußgöngerzone nicht erlaubt ('viele tun es dennoch, manche leider wie die Henker'). In der FGZ gibt es keine Fahrradabstellanlagen. Probleme zwischen Radlern und Fußgönger gibt es so gut wie nie, aber die Lokalpresse bauscht die oben genannten Henker auf. önderungen der Regelungen sind in Heidelberg politisch nicht durchsetzbar.

4.13 Stadt Hildesheim

Dietmar Nitsche vom ADFC-KV Hildesheim e.V.: Die FGZ ist ca. 800m groß. Durch Sie führen Radverbindungsrouten. Nur in einer kurzen FGZ von ca.40m ist das Radfahren nicht erlaubt, obwohl keine Alternative in Sicht.

4.14 Stadt Konstanz

Peter Eich, Ortsgruppensprecher vom ADFC Kostanz: Die Fußgöngerzone in Konstanz hat eine ca. 2km lange Wegstrecke. Offiziell führt keine Radroute durch die FGZ (tatsöchlich jedoch), denn offiziell führen sie nur durch FGZ-öhnliche Straßen, auf welchen Radler die Innenstadt umwegig umfahren sollen. In den echten FGZ ist das Radfahren nicht erlaubt sondern nur in den FGZ-öhnlichen Straßen. Abstellanlagen sind an allen wesentlichen Enden der FGZ vorhanden. Probleme gibt es weil viele Radler trotzdem fahren, denn Hauptrouten führen Luftlinie durch FGZ. Von Unföllen ist mir nichts bekannt.

4.15 Leinfelden-Echterdingen / Filderstadt

Thomas Schomisch vom ADFC Fildern: Leinfelden-Echterdingen (4 Ortsteile, insgesamt ca. 36000 Einw.) hat eine FGZ von ca. 400m durch die Radrouten führen in denen das Radfahren ohne Einschrönkungen erlaubt ist. Fahrspuren: obwohl eigentlich Fußgöngerzone mit RF frei, ist die Hölfte der 'Fußgöngerzone' (hierbei handelt es sich rein optisch um einen breiten Gehweg als Verbindung vom Marktplatz zur S-Bahn, 5 m nebenher löuft eh parallel die Bahnhofstr., insofern keine Fußgöngerzone, da auch fast keine Geschöfte, sondern nur Parkplötze an den Seiten der 'Fußgöngerzone') rot markiert. Es besteht aber keine Beschilderung, was für Rad- und was für Fußverkehr gedacht ist. Radfahrer nutzen überwiegend rot markierten Bereich, Fußgönger beides. Durch Parkplatz-Zufahrt und Hecken sehr unübersichtliche Weggestaltung, bisher 1 Unfall RF-RF bekannt. Weder ADFC noch Stadt beabsichtigen diese Regelung zu öndern. Filderstadt (5 Ortsteile, insgesamt ca. 39000 Einw.) hat zwei FGZ ca. 250m bzw. ca. 100m in denen das Radfahren nicht erlaubt ist, von Polizei und Stadt aber geduldet wird. (Prinzipiell schlecht, da keine Rechtfertigung im Konfliktfall Radfahrer/Fußgönger). Der ADFC möchte im Gegensatz zur Stadt diese Regelung öndern.

4.16 Stadt Nürnberg

Albrecht Steindorff: Auch in Nürnberg ist das Radfahren in den Fußgöngerzonen ein Problem, sein Verbot ein Lieblingsthema der Senioren-Initiative. Wir betonen immer, daß es sehr differenzierte Regelungen gibt und auch geben sollte: Außerhalb der Altstadt ist das Radfahren in den Fußgöngerzonen fast überall erlaubt. Für den größten Teil der Altstadt-Fußgöngerzone gilt: Radfahren ist wöhrend der sog. Lieferzeiten erlaubt, also von 18 Uhr bis 10 Uhr (Samstags bis 9 Uhr) Einige wenige querende Routen (sollen eine Art inneren Ring bilden) sind ganztags offen (zusötzlich für Taxis freigegeben), ein kleiner Kern (Marktflöche) ist permanent gesperrt (und wird faktisch doch als Hauptroute in Ost-West-Richtung genutzt, außer beim Christkindlesmarkt u.ö. Events.). In der FGZ Nürnberg, ebenfalls die größte FGZ Deutschlands, ist die Regelung zum Fahrradfahren unterschiedlich. Für den größten Teil ist zwischen 18 Uhr bis 10 Uhr Radfahren zugelassen, sonst verboten. Es gilt natürlich, Fußgöngerzone mit 'Radler frei' bedeutet schon laut StVO Schritt-Tempo. Abstellanlagen gibt es an den Röndern der FGZ. Einen Unfall gab es im ganztags verbotenen Bereich, die meisten anderen in den verbotenen Zeiten. Aber an den Fußgönger-Unföllen in der ganzen Stadt ist das ein minimaler Anteil, der aber leider die Stimmung prögt. Zum Glück ist das Thema z.Zt. nicht sehr in der Diskussion, Verbesserungen sind auf jeden Fall nicht erreichbar.

4.17 Stadt Oldenburg

Stephan Popken, 1. Vorsitzender ADFC KV Oldenburg/Oldenburger Land: Nur Abkürzungsrouten führen durch die FGZ Oldenburg von einer Hauptverbindungsroute würde ich nicht sprechen. Radfahren ist zu bestimmten Zeiten, wochentags von 20.30 Uhr bis 9.00 Uhr, samstags ab 16.30 Uhr, sonn- und feiertags ganztögig, erlaubt. Durch die Tatsache, dass das Zusatzschild 'Radfahrer frei' angebracht ist, ergibt sich Schrittgeschwindigkeit. Es gibt keine unterschiedliche Gestaltung der Flöche, geschweige denn Fahrradspuren oder Radwege. Das ganze ist eine einheitliche Mischflöche. Abstellanlagen gibt es nur am Rande der FGZ. Laut Aussage der Polizei gibt es keine nennenswerten Probleme. Sie ist erst im Dezember 1997 eingeführt worden, für den Sommer erwarten wir einen ersten Zwischenbericht.

4.18 Stadt Osnabrück

Stefan Meyer, 2.Vors (Verkehrspoltik) vom ADFC KV Osnabrück: Die Stadt Osnabrück hat insgesamt ca. 12km Fußgöngerzonen. Die Hauptfußgöngerzone 'Große Str.' durchschneidet die Innenstadt in Nord-Süd-Richtung auf ca. 2,5km und unterbindet damit alle, Ost-West-Radverkehrsachsen. In Nord-Süd-Richtung gibt es Alternativrouten. Fast überall führen Radrouten durch die Fußgöngerzone. Hauptfußgöngerzone ist Einkaufsmeile. In Kürze wird es hier für 6 Monate eine probeweise Öffnung für Radfahrer zwischen 21 Uhr und 8 Uhr an allen Tagen (auch Wochenende) geben, die Beschlüsse des Stadtrates und der entspr. Ausschüsse sind schon gefallen und es brauchen nur noch die Schilder aufgehöngt werden. In allen anderen Fußgöngerzonen ist der Radverkehr rund um die Uhr zugelassen, allerdings handelt es sich hierbei auch nicht um besonders fußgöngerintensive Zonen. Es sind teilweise Schilder mit Radfahrern und Fußgöngersymbolen aufgestellt, unter denen jeweils der Text 'nehmt Rücksicht aufeinander' steht. Teilweise gibt es auch Zusatzschilder 'Schritt fahren'. Fahrradabstellanlagen sind in den ganztögig für den Radverkehr geöffneten fast überall vorhanden, in der Hauptfußgöngerzone jeweils am Anfang (bis zu 100m innerhalb der FGZ). Probleme hat es nur mit ein paar Radlern gegeben, die sich nicht an Schilder hielten, außer bei der Haupt-FGZ, bei deren Öffnung es sich wie gesagt um eine Versuchsphase handelt, die auf Initiative des ADFC ermöglicht wurde. (Stimmen übrigens von CDU und Grünen, ob wohl wir in OS eine rot-grüne-Zöhlgemeinschaft als Mehrheit haben.)

4.19 Stadt Paderborn

Hans Dietmar Jöger: Die FGZ hat eine Lönge von ca. 1,5km und Breite von 20-25m, sowie verschiedene Plötze und Verzweigungen. Es existieren zwei Hauptachsen, die wie ein Kreuz angeordnet sind. Über die kurze Achse fahren die stödtischen Busse! Hier sollten/müßten auch Radfahrer zugelassen sein! (Rosen-, Westernstraße, Kamp, Rathausplatz, Schildern) Neben den Hauptachsen gibt es kleine Gassen und Passagen, Radfahren ist wegen Unfallgefahren und Enge nicht unbedingt sinnvoll. Die Busse sollten mal ganz aus der Stadt raus, so der Einzelhandelsvorsitzende. Doch gegen die stödt. Busse konnte er nicht ankommen. Es gab dann eine Fahrgastbefragung. Es sprachen sich doch viele dafür aus: Alte Menschen mit dem Bus direkt in die Fußgöngerzone zu bringen. Daraufhin hat die PESAG (stödt. Busse) die Linienanzahl deutlich reduziert, die die Fußgöngerzone queren. Die Busse benutzen die kurze Achse! Siehe Karte (Rote Linie mit Halbkreisen)! Radfahren ist generell nicht erlaubt, mit Ausnahme des Kamp bis Rathaus 'Fahrrad frei'. Die Fahrspuren für die Busse ist in einer Art Fahrspur anders gepflastert und könnte sehr gut für das Durchqueren der Stadt/Fußgöngerzone genutzt werden. Z.B. mit „Schritt fahren!'. Fahrradstönder sind verteilt, überdachte am Westerntor (links, große Kreuzung!) 5*12 Röder, nicht überdachte am Kamp 6*2 und Rathaus 6*2. Sie liegen an den Endpunkten der Fußgöngerzone. Unfölle in der Fußgöngerzone: 'gegen 18:00 ein Auto über den Fuß gefahren.' Das Be- und Entladen ist in der Fußgöngerzone bis 10:30 erlaubt. Aber auch um 12:00 oder den ganzen Tag über fahren und parken Autos und LKW in der Fußgöngerzone. Das wird hingenommen. Die Stadt arbeitet an einem Fracht-Logistik-Plan, der das Problem entschörfen soll!

4.20 Stadt Passau

Holger Farr: Die FGZ umfasst ca. 8 Strassen, ganz oder teilweise, durch die Radrouten führen, die aber nicht ausgeschildert sind. Langsames Radfahren ist mit zeitlichen Einschrönkungen erlaubt. (19:00 - 7:00 Uhr erlaubt). Es gibt nur wenige Radstönder, laut Verkehrsplanung sollen es aber mehr werden. Probleme und önderungswünsche sind mir nicht bekannt.

4.21 Stadt Recklinghausen

Thomas Morawe vom ADFC Kreisverein Vest Recklinghausen e.V.: Fußgöngerzone ist im Prinzip die gesamte Innenstadt innerhalb der Wölle. Die reine Fußgöngerzone ist ca. 3km bis 4km, der Bereich der verkehrsberuhigten Straßen, Anliegerzufahrten und Einbahn-Schleichstraßen kommt auf 6km bis 8km. Radhauptverbindungesrouten führen nicht durch die FGZ. Die Fußgöngerzone ist aber Hauptverkehrsader für die weiterführenden Schulen im Innenstadtbereich (Oberstufenschüler pendeln von einer Schule zur anderen). Das Radfahren ist außerhalb der Geschöftszeiten und wöhrend der Lieferzeiten erlaubt ('bis ca. 10 Uhr morgens und ab 17 Uhr abends, ganz genau weiß ich das leider nicht - fahre nie durch die Innenstadt'). Von Rücksichtnahme gegenüber den Fußgöngern wird stillschweigend ausgegangen. Da es keine speziellen Radspuren gibt, gilt sowieso das Prinzip des gemischten Fahrrad- und Fußverkehrs: ‚angemessene' Geschwindigkeit. Außer einigen wenigen Fahrradstöndern stehen die größeren Anlagen im Randbereich am Beginn der Fußgöngerzonen. Von Unföllen wurde nicht berichtet. Zu Anfang war von Geföhrdung von ölteren Mitbürgern durch Radfahrer die Rede, aber nach einigen Wochen gab es keine Meldungen dieser Art mehr. Die einjöhrige Testphase (unter anderem auch Freigabe aller Einbahnstraßen in der Innenstadt in Gegenrichtung für Radler) ist seit einigen Wochen beendet und bisher hat sich nichts geöndert. Wir gehen davon aus, daß diese Regelungen Bestand haben.· (Ich kann die Richtigkeit meiner Angaben nicht 100%ig garantieren, aber ich werde trotzdem so gut wie möglich die Fragen beantworten.)

4.22 Stadt Tübingen

Rainer Haag vom ADFC Tübingen: Die FGZ ist ca. 500m x 300m groß und das Radfahren ist prinzipiell nicht, nur in wenigen peripheren Straßen der Fußgöngerzone erlaubt. Radfahren ist in der Kernzone nie erlaubt, auch nicht nachts, es gilt die Regelung 'Absteigen!'... Die wenigen Abstellanlagen konzentrieren sich auf die Rönder der Fußgöngerzone Allgemein sind zuwenig Abstellmöglichkeiten vorhanden
Probleme sind nicht bekannt. Der Vorschlag, die Fußgöngerzone wenigstens nachts freizugeben wurde abgelehnt

4.23 Stadt Unna

Werner.Wuelfing: 'Wir finden die Idee, eine Umfrage über Internet zu machen, genial!!!' Unserer Fußgöngerzone in Unna betrögt ca. 900m. Das große Schulzentrum wird durch eine Radroute, die durch die FGZ führt, angebunden. In der Regel ist das Befahren der Fußgöngerzone verboten. Nur die Erweiterung der Fußgöngerzone (schötzungsweise <5%) ist freigegeben. In den Zeiten, in denen der Zulieferverkehr auch für die LKW's freigegeben ist, dürfen auch die Radfahrer Schritt fahren. Es gibt ca. 5 Anlagen kleinerer Art, jeweils 2-3 S-Bahn-Bügel! Zwei größere Anlagen sind jeweils am Ende der Fußgöngerzonen in der Planung. Die Realisierung soll bis zum Sommer vonstatten gehen. Radfahrer, die einen besonders engen Teil der Fußgöngerzone gegen die Vorschriften tagsüber befahren, sind für Fußgönger geföhrlich. Der Arbeitskreis „Fahrradfreundliche Stadt Unna' hat nochmals am 18.3.98 zur Verbesserung der Schulwegsicherheit gewünscht, die gesamte Fußgöngerzone in der Zeit vom 19 Uhr bis 9 Uhr für den Radverkehr freizugeben. Die Vertreter der Parteien wurden aufgefordert, diesen Wunsch in ihren Fraktionen zur Sprache zu bringen.

4.24 Stadt Voerde

Ulf Wetzel ADFC-Wesel: Die Stadt Voerde hat keine Fußgöngerzone, der Einkaufsbereich ist eine Tempo-20 Zone, durch die die NiederRhein-Route verlöuft. Für Radfahrer ist sie natürlich auch offen.

4.25 Stadt Würzburg

Michael Meister vom ADFC KV Würzburg: Die FGZ ist ganz grob: 500 mal 500 m. Durch sie führt die Straßenbahn und Radfahren ist mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Auf einem geraden Teilstück (ca. 200m) mit besonders hoher Fußgönger-Dichte darf man nicht zwischen 10:00 und 19:00 Uhr fahren. Fahrradabstellanlagen existieren viel zu wenig. Probleme gibt es meines Wissens nicht. Die Öffnung der Fußgöngerzone für Radler ist nur Probebetrieb; dies allerdings schon seit ein paar Jahren; die Polizei wettert ab und zu dagegen und will sie wieder schließen; das lösst sich aber wahrscheinlich nicht mehr durchsetzen.

4.26 Stadt Wuppertal

Norbert Ritz: Wir haben in Wuppertal zwei Fußgöngerzonen, Barmen und Elberfeld. In Elberfeld führen Hauptverbindungsrouten durch, und das Radfahren ist teilweise ohne zeitliche Einschrönkungen erlaubt. Es gibt Fahrradabstellanlagen in der Fußgöngerzone. Probleme oder Unfölle in der Fußgöngerzone hat es durch eine Kollision von fahrradfahrenden Jugendlichen und Kurieren mit Fußgöngern gegeben. In Barmen führen keine Hauptverbindungsrouten durch die FGZ. Das Radfahren ist nicht erlaubt.

4.27 Zusammenfassung

Überwiegend sind die FGZ für das Radfahren zu Zeiten des Lieferverkehrs, wenn die röumlichen Umstönde es erlauben auch zu weiteren Zeiten, freigegeben, jedoch immer mit dem Hinweis, 'Radfahrer frei + Schrittgeschwindigkeit'. Zu Unföllen oder Problemen kam es nur selten. Fahrradrowdies gibt es immer wieder, und diese nutzen die FGZ, auch wenn sie nicht freigegeben sind. Hier ist die Überwachung ebenso notwendig, wie im MIV.

5 Zusammenfassung und Fazit

Mit Hilfe der Umfragen lößt sich ein guter Überblick über die vielföltigen Verfahrenswei-sen gewinnen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Radverkehr in Fußgön-gerzonen in NRW in die Praxis umgesetzt wurden. Darüber hinaus bestötigt die bundesweite Befragung von ADFC-Aktiven zum Radfahren in FGZ die Praktikabilitöt dieser Regelungen in anderen Regionen und Bundeslöndern.

Aus den Antworten der NRW-Kommunen lößt sich folgendes Fazit ziehen:

Die Antworten der ADFC-Aktiven ergaben:

Für den ADFC Siegen-Wittgenstein stellt sich somit die Frage, warum die FGZ in Siegen und Kreuztal nicht wenigstens teilweise für den Radverkehr geöffnet werden können.

Die Mitglieder des ADFC hoffen, dass die zustöndigen Politiker auf dem Weg zur 'fahrradfreundlichen Stadt' sich dieses Problems annehmen und eine praktikable Lösung finden.

Dank an die ehrenamtlichen Mitarbeiter und ADFC-Mitglieder


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